AGB

AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Vorbemerkungen.
Der Käufer nimmt den Inhalt dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen als Regeln für die Lieferungen von AppliChem GmbH, Nova Chimica Srl und Panreac Química SLU (im Folgenden “ITW Reagents”) zur Kenntnis und stimmt ihnen zu. Es wird außerdem vorausgesetzt, dass der Käufer diese allgemeinen Verkaufsbedingungen als Regeln für zukünftige Aufträge an ITW Reagents zur Kenntnis nimmt und ihnen zustimmt.
Alle Änderungen dieser Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie in gegenseitigem Einverständnis und schriftlich zwischen ITW Reagents und dem Käufer vereinbart werden. Vom Käufer in seine Unterlagen oder Korrespondenz aufgenommene Klauseln oder Allgemeine Kaufbedingungen besitzen keine Gültigkeit.
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder Bedingungen, welche diese ändern oder ersetzen, für nichtig erklärt werden oder aufgrund von gesetzlichen Gründen nicht durchführbar sein, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und in jedem Fall weiterhin gültig.
Sollte der Käufer ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren beginnen oder Konkurs oder Bankrott anmelden oder die vereinbarten Bedingungen teilweise oder vollständig nicht erfüllen, hat ITW Reagents das Recht, den Vertrag ohne Vorankündigung aufzulösen und entsprechende Schadensersatzforderungen zu stellen.

2. Aufträge und Lieferungen.
Die an ITW Reagents gegebenen Aufträge sind nicht bindend, solange sie nicht Folgendes enthalten:

  • Vollständiger Code, Verpackungsgröße (gemäß gültigem Tarif), Produktmenge oder ggf. zu erwerbende Stückzahl.
  • Auftragsnummer.
  • Adresse und System für die Produktversendung.
  • Rechnungsadresse.
  • Vereinbarte Zahlungsbedingungen und Einzugsermächtigung.
Auf Anfrage kann ITW Reagents Produkte oder Qualitäten in Mengen liefern, die nicht im Katalog aufgeführt sind, solange sie vorher seitens ITW Reagents verhandelt und vereinbart wurden.

3 . Auftragsannahme.
Die Auftragsannahme erfolgt notwendigerweise auf eindeutige und schriftliche Weise. Dessen ungeachtet wird der Auftrag von ITW Reagents als angenommen betrachtet, wenn das Unternehmen den ordnungsgemäßen Ablauf beginnt.
In jedem Fall wird vorausgesetzt, dass der Käufer mit der Auftragsvergabe diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zur Kenntnis nimmt und ihnen zustimmt und gleichzeitig erklärt, dass er sie mit ausreichender Vorlaufzeit prüfen konnte, um seine vollständige Zustimmung zu geben. Sollte der Käufer nicht alle unter Punkt 2 aufgeführten Informationen angeben, die notwendigerweise für den Auftrag angegeben werden müssen, behält sich ITW Reagents das Recht vor, diesen nicht anzunehmen und/oder die notwendigen Daten für eine korrekte Durchführung ggf. beim Käufer anzufordern.
In letzterem Fall und wenn nach 10 Tagen die angeforderten zusätzlichen Informationen nicht zur Verfügung gestellt wurden, kann ITW Reagents den Auftrag annehmen und entsprechend den verfügbaren Daten abwickeln oder den Auftrag ablehnen, in beiden Fällen übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung.
Sobald der Auftrag erteilt und ausdrücklich oder stillschweigend gemäß den aufgeführten Bedingungen angenommen wurde, ist dieser sowohl für den Käufer als auch für ITW Reagents bindend. Der Käufer kann den Auftrag nicht mehr stornieren, sobald ITW Reagents die Beschaffung der Rohstoffe, die Herstellung und Verfügbarkeit des Produkts in seinen Lagern begonnen hat.

4 . Preise und Zahlungskonditionen.
Im Allgemeinen und solange nichts Gegenteiliges vereinbart wird, verstehen sich die in den Katalogen und auf der Webseite festgelegten Preise sowie die Preise gültiger Angebote als Nettoverkaufspreise, die die Standardverpackungen enthalten.
Die aktuelle Gesetzeslage im Hinblick auf die Verordnung (EC) Nr. 139/2004 vom 20.Januar 2004 und die Verordnung (EC) Nr. 1/2003 vom 16.Dezember 2002 zur Anwendung der Wettbewerbsvorschriften gemäß der Artikel 81 und 82 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wird von ITW Reagents eingehalten.
Sollte eine andere Verpackung als die Standardverpackung angefragt werden, wird deren Preis extra berechnet.
Die Preise und Angebote sind für den angegebenen Zeitraum gültig und werden vierteljährlich überprüft. Alle Preise sind Nettopreise. Sie können aufgrund von Rohstoffkosten, Produktionsverfahren, Wechselkursschwankungen und/oder höherer Gewalt geändert werden und sind daher in jedem Fall als unverbindlich zu betrachten. Wenn Ihnen kein Preis genannt wurde, gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung auf www.itwreagents.com veröffentlichte Produktpreis. Alle Steuern und Zölle gehen zu Lasten des Käufers, ebenso wie Gebühren und Besteuerungen aufgrund von Verkaufsaktivitäten, Versand, Produkte, die besonderen Besteuerungen unterliegen sowie alle anderen Kosten, es sei denn, diese werden ausdrücklich von ITW Reagents gemäß der Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen übernommen.
ITW Reagents und der Käufer vereinbaren die Zahlungsbedingungen für jeden Auftrag. Sollte keine Sondervereinbarung bestehen, werden die Produkte vor dem Versand im Voraus bezahlt.

5. Lieferung.
Die Produkte werden dem Käufer in den Lagern von ITW Reagents zur Verfügung gestellt, in diesem Moment gelten sie als ordnungsgemäß geliefert.
Die Ausfuhr erfolgt gemäß den gültigen Incoterms-Regeln, es sei denn, es liegen Gründe vor, die dies unmöglich machen und die ITW Reagents nicht kontrollieren kann.
Der Versand erfolgt zu Lasten des Käufers und mit den von ihm angegebenen Mitteln. Sollte kein Versandmittel angegeben werden, kann ITW Reagents das Transportsystem oder das Transportmittel bestimmen, das dem Unternehmen am geeignetsten scheint. Sollten die Versandkosten von ITW Reagents bezahlt werden, kann das Unternehmen ein Transportunternehmen seiner Wahl beauftragen.
ITW Reagents ist nicht haftbar für Verzögerungen aufgrund der Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungen oder Ausfuhrbeschränkungen, unabhängig von deren Gründen oder Ursprüngen.
In jedem Fall ist der Käufer verantwortlich dafür, alle Lizenzen, Genehmigungen usw. zu besitzen, die für den Export und Import der Produkte notwendig sind und befreit ITW Reagents von allen dahingehenden Verpflichtungen sowie aller Haftung, sollten die entsprechenden Lizenzen, Genehmigungen usw. nicht erhalten werden können.

6. Eigentumsvorbehalt.
ITW Reagents behält das volle Eigentum über die an den Käufer gelieferten Produkte, solange dieser nicht den vollständigen Betrag der entsprechenden Rechnung beglichen hat.
Sollte der Käufer die Produkte, über die ITW Reagents sein Recht auf Eigentumsvorbehalt ausübt, da ihre Bezahlung noch aussteht, weiterverkauft oder verändert haben, kann ITW Reagents frei gegen andere Waren, die dem Käufer geliefert wurden, bis zur Höhe des entsprechend ausstehenden Betrags Rechte geltend machen.

7. Versicherung.
Für Lieferungen innerhalb Europas, deren Kosten zu Lasten des Käufers gehen, muss die Versicherung vom Käufer abgeschlossen und bezahlt werden. Für Lieferungen in andere Länder muss der Käufer die Versicherung abschließen, es sei denn, er beauftragt ITW Reagents ausdrücklich und schriftlich, die Versicherung in die Rechnung aufzunehmen in Übereinstimmung mit den vereinbarten Verkaufsbedingungen für jeden Auftrag gemäß der gültigen Incoterms-Regeln.

8. Verpackungen und Verpackungsmaterial.
Die Verpackungen und Verpackungsmaterialien, die von ITW Reagents verwendet werden, sind für jedes Produkt am besten geeignet und erfüllen in jedem Fall die gültige Gesetzgebung, einschließlich der amtlichen Genehmigung für Gefahrentransporte. Dessen ungeachtet liegt es in der Verantwortung des Käufers zu prüfen, ob die Verpackungen die lokalen Bestimmungen für die Lagerung der Produkte erfüllen sowie alle anderen lokalen Richtlinien, damit nachgewiesen ist, dass diese den Bestimmungen und Richtlinien entsprechen, zu deren Erfüllung ITW Reagents sich verpflichtet.
ITW Reagents behält sich vor, Typ, Klasse oder Material der Verpackung ohne Vorankündigung zu ändern, um eine höhere Tauglichkeit für Produkt/Verpackung/Material zu erreichen.
ITW Reagents verpflichtet sich, die Transportunternehmen sowohl durch Unterlagen als auch Versand- und Verpackungsetiketten ordnungsgemäß über Zerbrechlichkeit und/oder Gefährlichkeit der übergebenen Ware zu informieren. Der Käufer ist seinerseits dafür verantwortlich, die Kartons bei Empfang zu überprüfen, bevor er den Lieferschein des Transportunternehmens abstempelt.
Die Verpackungen und Behälter können keiner anderen Verwendung zugeführt oder für die Lagerung anderer Produkte gebraucht werden. Sie werden ausschließlich für den Transport der Waren von ITW Reagents verwendet.

9. Interventionsbestände.
Teil des Produktlieferprogramms von ITW Reagents sind Produkte, die gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Der Käufer ist für die Erfüllung der gültigen Gesetzgebung seines Landes in Bezug auf Interventionsbestände verantwortlich.

10. Rückgaben und Reklamationen.
Der Käufer ist verpflichtet zu prüfen, dass die gelieferten Produkte den vereinbarten Charakteristiken entsprechen und für ihren entsprechenden Verwendungszweck geeignet sind. Die Produkte werden bezüglich Qualität und Menge als durch den Käufer akzeptiert und genehmigt angesehen, es sei denn, dass der Käufer innerhalb von maximal fünf Tagen nach Erhalt die Ablehnung der Ware schriftlich und unter Angabe des Grundes mitteilt.
ITW Reagents akzeptiert keine Produktrückgaben, es sei denn, die Produkte entsprechen berechtigterweise nicht den vertraglichen Charakteristiken. In diesem Fall muss der Käufer, neben der Begründung und technischen Darlegung, die Chargennummer, die auf dem Etikett aufgedruckt ist, angeben und ITW Reagents eine der versiegelten Packungen desselben Kartons zusammen mit den reklamierten Packungen zusenden.
Sobald ITW Reagents die reklamierten Produkte überprüft hat, übersendet das Unternehmen dem Käufer eine detaillierte technische Antwort, mit welcher die vorgebrachte Reklamation angenommen oder abgelehnt wird. Wird die Reklamation angenommen, werden die Produkte ausgetauscht.
Im gegenteiligen Fall vereinbaren die Parteien, die Streitfrage an eine kompetente offizielle Stelle abzugeben, die von ITW Reagents benannt wird, damit eine alternative Analyse erfolgt und/oder diese als Schlichter fungiert. Die Parteien vereinbaren, dass ihre Entscheidung bindend ist und sie diese befolgen.
Die Kosten werden von der Partei übernommen, deren Forderungen abgelehnt wurden.
Sollten den Forderungen teilweise entsprochen werden, teilen sich die Parteien die Kosten zu gleichen Teilen. Verpackungen und Verpackungsmaterial sind in keinem Fall Gegenstand einer Rückgabe

11. Nutzung-Haftung.
ITW Reagents garantiert, dass seine Produkte hergestellt sind zur Nutzung in Analyse, Forschung und Industrie und immer von qualifizierten Technikern in Übereinstimmung mit dem Verwendungszweck. Sie dürfen nicht verwendet werden in Verbindung mit Personen, Tieren oder anderen Formen der privaten Nutzung. Der Verkauf an Privatpersonen ist untersagt.
Die Reinheitskriterien der Produkte können ohne Vorankündigung an den Käufer geändert werden. Die Spezifikationen, die auf den Etiketten und/oder den Analysezertifikaten angegeben sind, sind für beide Parteien bindend. ITW Reagents haftet weder für unsachgemäßen Gebrauch oder Nachlässigkeit bei der Handhabung der Produkte seitens des Endnutzers (einschließlich Nichtbeachtung der in diesen Bedingungen enthaltenen Empfehlungen) noch für Nichtbeachtung der Gefahrenrichtlinien, die auf jedem Etikett und Sicherheitsdatenblatt (SDB) aufgeführt sind oder für die Lagerung der Produkte in Reichweite von Kindern oder Minderjährigen.
ITW Reagents empfiehlt ausdrücklich, dass das Unternehmen in jedem Fall konsultiert wird, um die geeignetste Qualität für einen bestimmten Zweck zu empfehlen und ITW Reagents lehnt jede Haftung ab, wenn diese Empfehlung ignoriert wird.
ITW Reagents haftet nicht für Schäden, die während des Transports und des Abladens der Produkte entstehen könnten.
Gemäß der Gesetzgebung zur Vermeidung von Arbeitsrisiken oder, sollte eine solche nicht bestehen, der vergleichbaren gültigen Gesetzgebung des jeweiligen Ziellandes, sollte der Käufer seine Arbeiter über die bekannten Gefahren bei der Handhabung von chemischen Produkten schulen, informieren und diese bewerten sowie den Arbeitern die geeigneten kollektiven und individuellen Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen und notwendige Richtlinien festlegen bezüglich der für jeden Fall angezeigten Gesundheitsüberwachung.

12. Empfehlungen.
ITW Reagents empfiehlt, dass der Käufer die Obergrenze für Unreinheiten, den Analysetyp und alle anderen Spezifizierungen, die auf den Etiketten und/oder Analysezertifikaten der Produkte stehen, konsultiert und, wenn möglich, die Daten bestätigt, die grundlegend sind für die Nutzung, der das Produkt zugeführt wird, so dass, unbeschadet der Anweisungen im Katalog, der Käufer für sich selbst überprüft, ob die Produkte geeignet sind und den Zwecken genügen, die für den jeweiligen Fall von Interesse sind. br/> Die technischen Datenblätter, Analysezertifikate und Sicherheitsdatenblätter (SDB) stehen auf der Webseite von ITW Reagents zur Verfügung.
ITW Reagents empfiehlt, die in jedem Moment anwendbare Gesetzgebung über die Handhabung, Lagerung und den Transport von Gefahrengut zu konsultieren sowie über die Unvereinbarkeit von Produkten, die heftig miteinander reagieren könnten.

13. Höhere Gewalt.
ITW Reagents ist in keinem Fall haftbar für Lieferverzögerungen von Produkten aufgrund von höherer Gewalt oder wenn die Verzögerung nicht allein auf ITW Reagents zurück zu führen ist. Unter Fällen höherer Gewalt werden einschließlich, aber nicht darauf begrenzt, Feuer, Explosionen, Blitz, Unmöglichkeit der Rohstoffbeschaffung, Arbeitskräfte usw. verstanden.

14. Streitfälle.
Im Streitfall über die Erfüllung von Spezifizierungen und Qualitätscharakteristiken gelten die Richtlinien und Prüfmethoden von ITW Reagents. Für die Lösung von Streitfällen, die sich aus diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen ergeben, unterwerfen sich die Parteien den Gerichten der Stadt:
Barcelona (Spanien) und der spanischen Gesetzgebung für von Panreac Química SLU durchgeführte Verkäufe.
Darmstadt (Deutschland) und der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland für von AppliChem GmbH durchgeführte Verkäufe.
Mailand (Italien) und der italienischen Gesetzgebung für von Nova Chimica Srl durchgeführte Verkäufe.
Mit ausdrücklichem Verzicht auf andere Gerichtsstände, die ihnen möglicherweise zustehen könnten.

v3_10/01/2022