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Regulatory & Compliance

Drogenausgangsstoffe

Drogenausgangsstoffe sind Chemikalien, die vorwiegend für die legale Herstellung verschiedenster Produkte verwendet werden, wie Arzneimittel, Duftstoffe, Kunststoffe, Kosmetika usw. Sie können jedoch auch für die illegale Herstellung von Drogen verwendet werden. Aus diesem Grund ist die Kontrolle des legalen Handels von Drogenausgangsstoffen ein wichtiger Bestandteil beim Kampf gegen Suchtstoffe.

Produkt mit doppeltem Verwendungszweck

Der Handel mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck – Artikel, Software und Technologien, die sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen verwendet werden und/oder zur Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW) führen können – unterliegt Kontrollen, um die Risiken zu vermeiden, die diese Güter für die internationale Sicherheit bedeuten können. Die Kontrollen stellen die Umsetzung von internationalen Verpflichtungen dar (insbesondere Resolution 1540 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, das Chemiewaffenübereinkommen und die Biowaffenkonvention) und sind mit den Verpflichtungen vereinbar, die in multilateralen Ausfuhrkontrollregimen vereinbart wurden.
Die EU kontrolliert daher die Ausfuhr, Durchfuhr und Vermittlungstätigkeiten von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck als wichtiges Instrument, um zum internationalen Frieden und zur internationalen Sicherheit beizutragen.

CLP

CLP steht für „Classification, Labelling and Packaging“ (Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung). Die CLP-Verordnung trat im Januar 2009 in Kraft, und die dadurch eingeführte Methode der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien beruht auf dem Global Harmonisierten System der Vereinten Nationen (GHS).

REACh

Die ECHA (European Chemicals Agency) ist eine Regulierungsbehörde der Europäischen Union, die sich für den sicheren Umgang mit Chemikalien einsetzt. REACH ist die Verordnung zur Verbesserung des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die von Chemikalien ausgehen können, bei gleichzeitiger Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU. Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.
Als Ihr Lieferant haben wir in 2008 dafür gesorgt, dass alle bei uns bezogenen, relevanten Produkte vorregistriert wurden, immerhin ca. 1500 Substanzen. Sie haben also erst einmal nicht zu befürchten, dass diese Stoffe durch REACh nicht länger verfügbar sein sollten.
ITW Reagents unterstützt die Ziele von REACH in vollem Umfang und verpflichtet sich, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Unser REACH-Team hat ein Verfahren zur Erfassung und Meldung aller betroffenen Stoffe in unseren Werken Darmstadt (Deutschland) und Castellar del Vallès (Barcelona, Spanien) eingeführt.

  • Am 31. Mai. 2013 wurde die Registrierungsphase für in der EU hergestellte oder in die EU importierte Chemikalien in Mengen von mehr als 100 t/a abgeschlossen.
  • Am 31. Mai 2018 wurde die Registrierungsphase für Chemikalien abgeschlossen, die in Mengen von mehr als 1 t/a hergestellt oder in die EU eingeführt wurden.

Jedem von der ECHA registrierten Stoff wird eine Registrierungsnummer zugeordnet, die unseren Kunden mit dem Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt wird.

Bei jeder Registrierung prüfen wir in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden die speziellen Anwendungen der Stoffe. Wir sind bestrebt, Ihre kontinuierliche Materialversorgung aufrechtzuerhalten und werden Sie über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Falls Sie weitere Fragen zu REACh haben, können Sie uns kontaktieren unter reach@itwreagents.com

Chemikalienverbotsverordnung

  • Die Chemikalienverbotsverordnung regelt, unter welchen Bedingungen bestimmte Stoffe und Gemische legal in Verkehr gebracht werden dürfen. Darüber hinaus werden in einem Anhang für dort genannte Stoffe und Gemische Verwendungsbeschränkungen definiert.
  • Wie Sie vielleicht wissen, verpflichtet uns der Gesetzgeber, von unseren Kunden eine Erklärung entsprechend § 8 Absatz 3 Nr. 1 ChemVerbotsV für Stoffe und Gemische einzuholen, die nach der CLP-Verordnung mit dem Gefahrenpiktogramm
    - akut toxisch (GHS06)
    - brandfördernd (GHS03)
    - gesundheitsgefährlich (GHS08) und dem Signalwort „Gefahr“
    - sowie einem der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372
    - oder mit entzündlich (GHS02) und einem der Gefahrenhinweise H224, H241 oder H242 gekennzeichnet sind.
  • Diese Erklärung muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Um eine missbräuchliche Verwendung auszuschließen, dürfen wir die Produkte, die mit einer der o.g. Kennzeichnungen versehen sind, nur ausliefern, wenn uns das Formular „Erklärung zur Chemikalienverbotsverordnung“ vorher ausgefüllt zurückgeschickt wird. Für den Fall, dass diese benötigt wird, werden Sie von unserem Customer Service kontaktiert.
  • Durch Ausfüllen dieses Nachweises leisten Sie einen aktiven Beitrag, illegalen Verwendungen der in der Chemikalienverbotsverordnung genannten Stoffe und Gemische vorzubeugen.
  • Wir danken schon jetzt für Ihre Kooperation und Unterstützung.